[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Stocksee: I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Stocksee über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 18.12.2024

I. Nachtragssatzung

zur Satzung der Gemeinde Stocksee über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 18.12.2024

 

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und der § 23 Abs. 2 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stocksee (Abwassersatzung) in den jeweils zzt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom  09.12.2025  folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

I.

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Zusatzgebühr beträgt je cbm 2,70 EUR.“

 

II.

Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

 

 

Stocksee, 23.12.2025

(L.S.)

gez. Dirk Jaetzel
Bürgermeister

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